Experimentalkompetenz beim Unterricht mit Gefahrstoffen: Eine gefahrstoffrechtliche Stellungnahme

Artikel in FachzeitschriftTransferbegutachtet

Publikationsdaten


VonHorst Klemeyer, Klaus Ruppersberg
OriginalspracheDeutsch
Erschienen inChemie konkret - Forum für Unterricht und Didaktik, 28(1)
Seiten30-34
Herausgeber (Verlag)Wiley
ISSN0944-5846, 1521-3730
DOI/Linkhttps://doi.org/10.1002/ckon.201800088
PublikationsstatusVeröffentlicht – 01.2021

Das sichere Experimentieren mit Gefahrstoffen ist eine Schlüsselkompetenz für Lehrkräfte im Fach Chemie. Somit ist es für die Aus- und Fortbildung von Chemielehrkräften wichtig, die fachlich fundierte, sichere Kompetenz zum Experimentieren zu fördern und zu pflegen. In diesem Beitrag werden am Beispiel von Chlor und Brom Methoden vorgestellt, mit denen man trotz hoher und sehr

hoher Stoffgefahren sichere Schulexperimente durchführen kann. Es wird erläutert, welche Bedeutung die Fähigkeit hat, anhand der eigenen Gefährdungsbeurteilung den Experimentalunterricht rechtssicher zu entwickeln, zu dokumentieren und durchzuführen.